A) In der Service-Vereinbarung enthaltene Leistungen:
1. General-Service (Erledigung des General-Service innerhalb eines Jahres ab Abschlussdatum)
2. Notwendige Wartungsarbeiten im Vereinbarungs-Zeitraum
3. Behebung aller anfallenden Störungen
4. Alle erforderlichen Fahrzeiten und Wegpauschalen (ausgenommen Sa/So/Feiertage), sofern die Zufahrt mit dem Serviceauto bis zur Anlage möglich ist.
5. Ersatz von Verschleißmaterialien während der Garantiezeit (12 Monate ab Inbetriebnahme)
6. Garantierte Ersatzteilbereitschaft bis zu 10 Jahren ab Inbetriebnahme
B) Erweiterte Materialgarantie
Zusätzlich zum Wartungsvertrag besteht die Möglichkeit einer erweiterten Materialgarantie der Anlage abzuschließen.
C) In der Service-Vereinbarung nicht enthalten sind:
Behebung von Störungen, die durch Stromausfall, unsachgemäße Bedienung der Anlage, undichte oder verstopfte Saugleitungen, abgesperrte Leitungen, geschlossene Absperrschieber, Ölmangel, ungeeignete Ölsorten (verwenden Sie nur Heizöl österreichischer Provenienz), Wasser im Öl, zu niedrige Temperaturen im Öllagerraum bzw. in den Versorgungsleitungen, Umstellung auf eine andere Öl- oder Gasart, unterbrochenen Stromkreis, Spannungsschwankungen ± 10%, totale Verschmutzungen durch äußere Einflüsse, Fassbetrieb, mangelnde Frischluft (14m3 Luft/kg Öl/h), Fremdfabrikate von Zubehörteilen (Thermostate, Magnetventile u.a.), zu niedrig eingestellte Thermostate oder Pressostate, eine mangelhafte Kaminanlage, defekte Umwälzpumpen, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, höhere Gewalt oder ähnlichem verursacht werden. Ebenfalls kann für Schäden, die durch Feuer, Frost, Korrosion oder Wasser entstehen, keine Haftung übernommen werden. Kondensatabflußleitung inkl. Kondensathebeanlage und Ölbrennwertabgastauscher. Ebenso Wartezeiten und Verzögerungen ohne Verschulden des Monteurs. Service-Arbeiten werden während der üblichen Arbeitszeit durchgeführt. Sollten Überstunden oder Arbeiten an Sams-, Sonn- und Feiertagen anfallen bzw. gewünscht werden, wird eine Wochenendpauschale zuzüglich Überstundenzuschlag verrechnet. Dies gilt auch für das Garantiejahr.
D) Verrechnung der Service-Vereinbarung
Die Service-Vereinbarung wird einmal im Jahr in Rechnung gestellt. Der ausgewiesene Betrag ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Preis der Service- Vereinbarung versteht sich ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen auf Grund erhöhter Kostenfaktoren bleiben uns vorbehalten. Gerichtsstand ist Silz.
E) Zusatz-Vereinbarungen
Mündliche Zusatz-Vereinbarungen zu dieser Service-Vereinbarung haben keine Gültigkeit.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – siehe www.olymp.at/agb