A) In der Service-Vereinbarung enthaltene Leistungen:

1. General-Service (Erledigung des General-Service innerhalb eines Jahres ab Abschlussdatum)

Der General-Service umfasst die sorgfältige Reinigung Ihres Ölbrenners, die gewissenhafte Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen, die technische Überprüfung aller Geräte wie: Pumpe, Motor, Zündtrafo, Düse, Magnetventile, Gasventile, Luftdruckwächter, Gasdruckwächter, Steuergerät, Ventilator, usw., die genaue Einstellung der gesamten Anlage auf optimalen Wirkungsgrad nach Messungen von CO2 oder CO (Gasbrenner), Rußgehalt, Abgastemperatur und Zugverhältnissen. Optische Überprüfung des Kessels auf Undichtheit. Düsentausch wenn nötig. Wartungs- und Fehlercodes auslesen. Überprüfung der Olymp Regelungskomponenten. Das für dieses General-Service notwendige Dichtungs-, Reinigungs- und Kleinmaterial ist kostenlos. Durchführung eines Probebrennzyklus. Die Arbeit bei Störungen der serviceorientierten Komponenten in Normalarbeitszeit. 10% Rabatt auf Verschleiß und Ersatzteile. Bei Störung außerhalb der Normalarbeitszeit ist nur der Überstundenzuschlag fällig (ausgenommen an Sa/So/Feiertagen). An Samstag, Sonntag und Feiertagen wird eine Wochenendpauschale zuzüglich Ü-Stundenzuschlag fällig.

Untersuchung aller Geräte wie: Drucküberwachung, Entgasungsfunktion, Nachspeiseeinrichtung, Niveauüberprüfung, Funktionskontrolle aller Magnetventile und Pumpen, Filtereinrichtung und Schlammablassung im Vorratsbehälter. Schmutzfängertausch. Wartungs- und Fehlercodes auslesen. Das für dieses General-Service notwendige Dichtungs-, Reinigungs- und Kleinmaterial ist kostenlos. Die Arbeit bei Störungen der serviceorientierten Komponenten in Normalarbeitszeit. 10% Rabatt auf Verschleiß und Ersatzteile. Bei Störung außerhalb der Normalarbeitszeit ist nur der Überstundenzuschlag fällig (ausgenommen an Sa/So/Feiertagen). An Samstag, Sonntag und Feiertagen wird eine Wochenendpauschale zuzüglich Ü-Stundenzuschlag fällig. 

Der General-Service umfasst die sorgfältige Reinigung Ihres Biomassekessels. Emissionsmessung mit Protokoll. Überprüfung des Wirkungsgrades. Überprüfung der Tauscherfläche. Optische Überprüfung des Kessels auf Undichtheit. Optische Überprüfung der Sicherheitsvorrichtungen (SV Ventil, STB, Abgas STB). Überprüfung der Einbauteile (z.B. Feuerdüse, Glutbettunterlage, Feuerraum). Optische Überprüfung sämtlicher Elektrobauteile. Überprüfung der Olymp Regelungskomponenten. Aggregattest. Optische Überprüfung des Lagerraums. Durchführung eines Probebrennzyklus. Das für dieses General-Service notwendige Dichtungs-, Reinigungs- und Kleinmaterial ist kostenlos. Überprüfung der RL Anhebung. Die Arbeit bei Störungen der serviceorientierten Komponenten in Normalarbeitszeit. 10% Rabatt auf Verschleiß und Ersatzteile. Bei Störung außerhalb der Normalarbeitszeit ist nur der Überstundenzuschlag fällig (ausgenommen an Sa/So/Feiertagen). An Samstag, Sonntag und Feiertagen wird eine Wochenendpauschale zuzüglich Ü-Stundenzuschlag fällig.

Überprüfung der gesetzlichen Richtlinien. Überprüfung des Wirkungsgrades. Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen auf Dichtheit. Funktionskontrolle. Überprüfung der elektrischen Anschlüsse der Wärmepumpe. Kontrolle der eingebauten Komponenten. Kältekreis wird überprüft. Die Funktion des Kältekreises wird getestet und optisch überprüft. Wartungs- und Fehlercodes auslesen. Luftwärmetauscher überprüfen und bei Bedarf säubern. Grundwasserfilter im Heizraum reinigen. Glykolkreislauf bei Sole überprüfen. Die Arbeit bei Störungen der serviceorientierten Komponenten in Normalarbeitszeit. 10% Rabatt auf Verschleiß und Ersatzteile. Bei Störung außerhalb der Normalarbeitszeit ist nur der Überstundenzuschlag fällig (ausgenommen an Sa/So/Feiertagen). An Samstag, Sonntag und Feiertagen wird eine Wochenendpauschale zuzüglich Ü-Stundenzuschlag fällig. 

Überprüfung der Beschaffenheit der Solarflüssigkeit. Überprüfung der Frostsicherheit und Verfärbung. Überprüfung der Beschaffenheit und Dichtheit der Bauteile (Solarstation, SV Ventil etc.). Überprüfung des Anlagendrucks. Überprüfung der Solarregelung (Werte, Relaistest, Fühlerwerte etc.). Die Arbeit bei Störungen der serviceorientierten Komponenten in Normalarbeitszeit. 10% Rabatt auf Verschleiß und Ersatzteile. Bei Störung außerhalb der Normalarbeitszeit ist nur der Überstundenzuschlag fällig (ausgenommen an Sa/So/Feiertagen). An Samstag, Sonntag und Feiertagen wird eine Wochenendpauschale zuzüglich Ü-Stundenzuschlag fällig. 


2. Notwendige Wartungsarbeiten im Vereinbarungs-Zeitraum

3. Behebung aller anfallenden Störungen

4. Alle erforderlichen Fahrzeiten und Wegpauschalen (ausgenommen Sa/So/Feiertage), sofern die Zufahrt mit dem Serviceauto bis zur Anlage möglich ist.

5. Ersatz von Verschleißmaterialien während der Garantiezeit (12 Monate ab Inbetriebnahme)

6. Garantierte Ersatzteilbereitschaft bis zu 10 Jahren ab Inbetriebnahme

B) Erweiterte Materialgarantie

Zusätzlich zum Wartungsvertrag besteht die Möglichkeit einer erweiterten Materialgarantie der Anlage abzuschließen.

C) In der Service-Vereinbarung nicht enthalten sind:

Behebung von Störungen, die durch Stromausfall, unsachgemäße Bedienung der Anlage, undichte oder verstopfte Saugleitungen, abgesperrte Leitungen, geschlossene Absperrschieber, Ölmangel, ungeeignete Ölsorten (verwenden Sie nur Heizöl österreichischer Provenienz), Wasser im Öl, zu niedrige Temperaturen im Öllagerraum bzw. in den Versorgungsleitungen, Umstellung auf eine andere Öl- oder Gasart, unterbrochenen Stromkreis, Spannungsschwankungen ± 10%, totale Verschmutzungen durch äußere Einflüsse, Fassbetrieb, mangelnde Frischluft (14m3 Luft/kg Öl/h), Fremdfabrikate von Zubehörteilen (Thermostate, Magnetventile u.a.), zu niedrig eingestellte Thermostate oder Pressostate, eine mangelhafte Kaminanlage, defekte Umwälzpumpen, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, höhere Gewalt oder ähnlichem verursacht werden. Ebenfalls kann für Schäden, die durch Feuer, Frost, Korrosion oder Wasser entstehen, keine Haftung übernommen werden. Kondensatabflußleitung inkl. Kondensathebeanlage und Ölbrennwertabgastauscher. Ebenso Wartezeiten und Verzögerungen ohne Verschulden des Monteurs. Service-Arbeiten werden während der üblichen Arbeitszeit durchgeführt. Sollten Überstunden oder Arbeiten an Sams-, Sonn- und Feiertagen anfallen bzw. gewünscht werden, wird eine Wochenendpauschale zuzüglich Überstundenzuschlag verrechnet. Dies gilt auch für das Garantiejahr.

D) Verrechnung der Service-Vereinbarung

Die Service-Vereinbarung wird einmal im Jahr in Rechnung gestellt. Der ausgewiesene Betrag ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Preis der Service- Vereinbarung versteht sich ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen auf Grund erhöhter Kostenfaktoren bleiben uns vorbehalten. Gerichtsstand ist Silz.

E) Zusatz-Vereinbarungen

Mündliche Zusatz-Vereinbarungen zu dieser Service-Vereinbarung haben keine Gültigkeit. 

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – siehe www.olymp.at/agb